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Verkehrsregelung Faschingsumzug

Verkehrsregelung Faschingsumzug

Für den Faschingsumzug am Samstag, den 13. Februar gilt für folgende Straßen ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung: Handwerkerzone Passeier „Holzlände“ und die gesamte Dorfstraße von der Kreuzung Nord bis zur Straßenkreuzung Süd (Jaufenstraße).

Die Sperrung gilt am Samstag, den 13. Februar von 14 bis 15.30 Uhr.

05.02.2010