Sie befinden sich hier:

Home

Anpassungsfristen betreffend die Lagerung von verunreinigenden Stoffen

Wappen Gemeinde St. Martin

Es wird darauf hingewiesen, dass
A) einwandige, unterirdische Behälter (Tanks) mit einer glasfaserverstärkten Innenbeschichtung, die vor mehr als 10 Jahren saniert wurden (in Bezug auf das Inkrafttreten des D.L.H. 6/08 am 26.03.2008) innerhalb 26. März außer Betrieb gesetzt werden oder, sofern der gute Zustand der Struktur nachgewiesen ist, mittels Einbau einer Innenhülle und einem Leckanzeigegerät angepasst werden müssen. Dasselbe gilt für ebendiese Behälter, die vor weniger als 10 Jahren (ab 26.03.1998) saniert worden sind, wobei die Anpassungsfrist mit innerhalb von 10 Jahren (26.03.2018) festgelegt ist.
B) für Umladeflächen, die nicht den Vorschriften gemäß D.L.H. Nr. 6/2008 entsprechen, der Termin für die Vorlage des Projektes am 26. März abläuft. Die Arbeiten können innerhalb 26.03.2012 durchgeführt werden. Im Fall der Anpassung muss überprüft werden, ob der Untergrund verunreinigt ist und gegebenenfalls ist dann die erforderliche Bodensanierung durchzuführen. Informationen dazu erteilt das Bauamt.

09.02.2010