Anordnung - Regelung der Kurzparkzonen im Gemeindegebiet von St. Martin i.P.

Dieses Dokument enthält die Regelung bezüglich der Kurzparkzonen in der Gemeinde St. Martin in Passeier.

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Veröffentlichungsdatum

06.03.2026

Beschreibung

Das Dokument ist eine Anordnung der Gemeinde St. Martin in Passeier zur Regelung der Kurzparkzonen.

Es legt fest, wann und wie lange auf bestimmten Parkplätzen im Gemeindegebiet geparkt werden darf - zum Beispiel maximal 90 Minuten vor dem Gemeindegebäude oder 15 Minuten vor der Sparkasse.

Diese Regeln werden durch Verkehrsschilder bekannt gemacht.

Datei

Kontakt

Ortspolizei

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499318info@stmp.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

06.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 06.03.2026, 11:55 Uhr

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