Startklar für das neue Fahrradjahr im Burggrafenamt

Die Reinigung der Radwege, die Kontrolle und Reparatur der Zäune und Heckenschnitt: Die Mitarbeiter der...

Veröffentlichungsdatum:

07.03.2024

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1 Minute

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Die Reinigung der Radwege, die Kontrolle und Reparatur der Zäune und Heckenschnitt: Die Mitarbeiter der Bezirksgemeinschaft sorgen jetzt wieder dafür, dass NutzerInnen sicher und angenehm auf den übergemeindlichen Radrouten unterwegs sein können.

Auch 2023 waren die übergemeindlichen Radwege im unteren Vinschgau, im Passeiertal, im Etschtal sowie nach Marling und Tscherms sehr beliebt: Insgesamt 1,8 Millionen NutzerInnen wurden im vergangenen Jahr an den 6 Messtellen entlang der Radwege im Bezirk registriert. Laut Radroutenordnung können alle Personen, welche sich zu Fuß, mit dem Rad oder einem sonstigen Fortbewegungsmittel, welches aus eigener Kraft angetrieben wird, auf dem Radweg unterwegs sein. Auch Wartungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Genehmigung sind anzutreffen.

Für alle Interessierten hat die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt einen öffentlichen Zugang zum Portal ecocounter eingerichtet, wo die NutzerInnen-Daten der einzelnen Zählstellen abgerufen werden können. Das Portal kann über die Homepage der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt www.bzgbga.it gestartet werden.

Damit die übergemeindlichen Radrouten gefahrlos genutzt werden können, kümmern sich 2 Teams der Bezirksgemeinschaft um die Instandhaltung der knapp 60 km Radstrecke. Dazu gehören unter anderem der Baum- und Strauchschnitt, die Ausbesserung des Belages, aber auch die Reinigung der Radwege und Böschungen. Alle Informationen zu Schließungen der Radwege aufgrund von Bau- oder Wartungsmaßnahmen sind auf der Bikemap, der Fahrradkarte des Landes ersichtlich. Diese kann über die Homepage der Bezirksgemeinschaft abgerufen werden.

Da viele verschiedene NutzerInnen auf den übergemeindlichen Radwegen unterwegs sind, ist die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Ein wichtiger Apell ergeht an alle HundebesitzerInnen: Hundekot hat auf und neben dem Radweg nichts verloren. BesitzerInnen werden ersucht, sich um die sachgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu kümmern. Eine weitere Information für ReiterInnen: Pferde sind laut Radroutenordnung des Landes auf Radwegen nicht zugelassen. Deshalb kann es bei einem Unfall mit anderen NutzerInnen zu versicherungstechnischen Problemen für die ReiterInnen kommen.

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Zuletzt aktualisiert: 07.03.2024, 16:22 Uhr

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