Für jeden Naturpark ist ein Führungsausschuss eingesetzt, der sich aus Vertretern der gebietsmäßig betroffenen Gemeinden, der Naturschutzverbände, einem Sachverständigen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, Vertretern der Verbände für Landwirte und Bauern und Vertretern der einzelnen Fachressorts der Landesverwaltung zusammensetzt.