Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterverzeichnisse

Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde St. Martin in Passeier

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Der Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterverzeichnisseder obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger zu erstellen, welche die Voraussetzungen erfüllen, um die Befugnisse eines Volksrichters von Schwurgerichten und Berufungs-Schwurgerichten auszuüben.

Art der Organisation

Kommissionen

Orte

Gemeinde St. Martin in Passeier

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 08.02.2024, 08:48 Uhr